Leistungskontrolle

Die Kontrolle der Leistungen der Schülerinnen und Schüler des Förderprogramms setzt sich zusammen aus:

a) der jährlichen, schriftlichen Beurteilung der zuständigen Lehrpersonen
b) den Beobachtungen der zuständigen Schulleitungen
c) dem Bericht der interkantonalen Talentjury, basierend auf dem Besuch der Podiumskonzerte